Allgemeine Geschäftsbedinnungen

Allgemeine Geschäftsbedinungen

SmileyFaces

Stand: 01.05.2026

1. Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die

Vermietung von Fotoboxen, Zubehör und zugehörigen Dienstleistungen (im Folgenden

„Mietsache“ oder „Fotobox“) zwischen

SmileyFaces (nachfolgend „Vermieter“) und der Person oder Firma, die den Mietvertrag

abschließt (nachfolgend „Mieter“).

(2) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der

Vermieter hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss, Mietdauer

(1) Angebote des Vermieters sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche

Bestätigung oder durch Übergabe der Mietsache zustande.

(2) Mietzeitraum, Ort der Aufstellung und Übergabe-/Rückgabezeitpunkte sind im Vertrag

festgehalten. Änderungen des Zeitraums bedürfen der schriftlichen Zustimmung des

Vermieters.

3. Übergabe, Zustand, Einweisung

(1) Die Mietsache wird zum Beginn der Mietzeit in betriebsbereitem, funktionsfähigem und

äußerlich mängelfreiem Zustand übergeben. Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe sofort

schriftlich anzuzeigen.

(2) Der Vermieter führt auf Wunsch eine kurze Einweisung in Betrieb und Sicherheit durch.

Der Mieter ist verpflichtet, die Bedienungsanleitung und die Sicherheitshinweise zu beachten.

(Liegt dabei)4. Pflichten des Mieters, Sorgfalt

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich und sachgerecht zu behandeln und

sie nur am vereinbarten Ort und Zweck (Fotobox-Vermietung für Veranstaltungen) zu

verwenden. Jegliche Nutzung, die über den vertraglich vereinbarten Zweck hinausgeht (z. B.

als Kletterhilfe, Unterlage o.ä.), ist untersagt.

(2) Der Mieter sorgt für eine sichere Aufstellung (stabile Fläche, Schutz vor Witterung,

gegebenenfalls Überdachung) und überwacht die Mietsache während der Mietzeit.

(3) Offen auftretende Funktionsstörungen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden;

fortgesetzter Betrieb trotz erkennbarer Funktionsstörung ist untersagt.

5. Haftung für Schäden und Ersatzpflichten des Mieters

(1) Haftungsübertragung: Während des gesamten Mietzeitraums trägt der Mieter die alleinige

Verantwortung und Haftung für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung oder sonstige

Beeinträchtigungen der Mietsache – gleich aus welchem Rechtsgrund (Verschulden, grobe

Fahrlässigkeit, einfache Fahrlässigkeit).

(2) Ersatzpflicht: Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache im Schadensfall auf eigene Kosten

wieder in den Zustand vor dem Schaden zu versetzen oder – falls dies nicht möglich oder

wirtschaftlich nicht sinnvoll ist – den Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

Ersatz umfasst Materialkosten, Arbeitszeit, Montage/Transport, mögliche Ausfall- oder

Entgangsleistungen des Vermieters sowie gegebenenfalls Kosten für Datenrettung.

(3) Mängelrechte: Ansprüche des Mieters wegen kleinerer Mängel oder zeitweiser

Einschränkungen der Leistung sind ausgeschlossen, soweit der Vermieter diese nicht arglistig

verschwiegen hat.

6. Haftungsbeschränkung des Vermieters

(1) Zweck der Regelung: Soweit gesetzlich zulässig, schließt der Vermieter jede Haftung für

Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden aus, die im Zusammenhang mit der

Mietsache entstehen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner

Erfüllungsgehilfen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit: Bei leicht fahrlässigem Verhalten des Vermieters ist die

Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden

begrenzt.

(3) Indirekte Schäden: Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall,

Nutzungsausfall oder sonstige mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich

zulässig.7. Kaution, Zahlungsbedingungen, Kosten

(1) Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe eine angemessene Kaution (Sicherheit) zu

verlangen. Die Höhe wird im Einzelvertrag vereinbart.

(2) Der fällige Betrag ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen auf das vom

Vermieter benannte Konto zu überweisen.

(3) Zahlungsfristen und Modalitäten sind im Vertrag geregelt. Verzugszinsen und

Mahnkosten fallen bei Zahlungsverzug zu den gesetzlich zulässigen Sätzen an.

8. Versicherung

(1) Der Vermieter empfiehlt dem Mieter dringend, eigenständig eine geeignete Versicherung

(z. B. Veranstaltungshaftpflicht, Diebstahl- oder Geräteversicherung) abzuschließen.

(2) Eine Pflicht des Vermieters, für den Mieter eine Versicherung zu unterhalten, besteht nicht

– es sei denn, dies ist schriftlich vereinbart.

9. Untervermietung, Abtretung

(1) Eine Weitergabe, Untervermietung oder sonstige Überlassung der Mietsache an Dritte

bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

(2) Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind nicht ohne schriftliche Zustimmung

abtretbar.

(3) Eine Weitervermietung oder Nutzung der Mietsache durch unbefugte Dritte ist

ausdrücklich untersagt.

10. Rückgabe, Rückgabekontrolle

(1) Die Mietsache ist vollständig, gereinigt (sofern vereinbart) und in einem funktionsfähigen

Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

(2) Bei Rückgabe wird der Vermieter den Zustand prüfen und etwaige Schäden oder Fehlteile

protokollieren. Kosten für Reinigung, Reparatur oder Ersatz werden dem Mieter in Rechnung

gestellt.

11. Kündigungs- und Rücktrittsklausel

Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der vereinbarten Miet- oder Leistungszeit schriftlich vom

Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornobedingungen:o bis 30 Tage vor dem Termin: kostenfrei

o 29 bis 14 Tage vor dem Termin: 45 € Stornogebühr

o 14 bis 7 Tage vor dem Termin: 55 € Stornogebühr

o 7 bis 0 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen:

100 % der vereinbarten Grundgebühr

Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos zu kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

o der Mieter gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt,

o die Mietsache durch unsachgemäße Nutzung gefährdet wird,

o der Mieter trotz Aufforderung fällige Zahlungen nicht leistet.

Rücktritt aufgrund höherer Gewalt

Können die Parteien den Vertrag aufgrund höherer Gewalt (z. B. technischer Ausfall,

behördliche Maßnahmen, extreme Witterung) nicht erfüllen, sind beide Seiten berechtigt,

ohne Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen

werden erstattet, sofern keine Teilleistungen erbracht wurden.

Rückerstattung

Bei einem wirksamen Rücktritt oder einer Kündigung werden zu viel gezahlte Beträge –

abzüglich eventuell anfallender Stornogebühren – innerhalb von 14 Tagen auf das vom Mieter

angegebene Konto zurückerstattet.

12. Wartung, Reparaturen

(1) Nicht vorgesehene Reparaturen oder Sicherungsmaßnahmen darf der Mieter nur nach

vorheriger Absprache mit dem Vermieter durchführen. Notfallmaßnahmen zur

Gefahrenabwehr sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

(2) Kosten für nicht autorisierte Reparaturen trägt der Mieter.

13. Datenschutz, Datenverarbeitung

Verantwortliche Stelle

Verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist der

Vermieter, dessen Kontaktdaten im Impressum bzw. im Vertrag angegeben sind.

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:

o Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen

o Abschluss und Erfüllung des Miet- bzw. Dienstleistungsvertrags

o Kommunikation im Rahmen der Vertragsabwicklung

o Rechnungserstellung, Zahlungsabwicklung und Organisation der Leistung

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Verarbeitung zur

Vertragserfüllung).Erhobene Datenarten

Verarbeitet werden insbesondere folgende Daten:

o Name, Anschrift, Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer)

o Buchungs-, Vertrags- und Leistungsdaten

o Zahlungs- und Abrechnungsdaten

o ggf. freiwillig bereitgestellte Zusatzinformationen

Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, wenn dies zur

Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Zahlungsdienstleister, technische Dienstleister) oder

eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Eine darüberhinausgehende Weitergabe oder Nutzung zu Werbezwecken findet nicht ohne

ausdrückliche Einwilligung des Mieters statt.

Speicherdauer

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Durchführung des

Vertragsverhältnisses sowie aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z. B.

steuerrechtlich) notwendig ist.

Danach werden die Daten gelöscht, sofern keine berechtigten Interessen (z. B.

Rechtsansprüche) entgegenstehen.

Rechte der betroffenen Person

Der Mieter hat gemäß DSGVO folgende Rechte:

o Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

o Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

o Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

o Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

o Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

o Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

Zur Ausübung dieser Rechte reicht eine formlose Mitteilung an den Vermieter.

Beschwerderecht

Betroffene Personen haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu

beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet werden.

Datensicherheit

Der Vermieter setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um personenbezogene

Daten vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff oder Manipulation zu schützen.

14. Ortung per Apple-AirTag / Tracking-Einwilligung

(1) Zweck der Ortung: Zur zusätzlichen Sicherung gegen Diebstahl oder dauerhaftem Verlust

kann der Vermieter eine Ortungsvorrichtung (z. B. ein Apple-AirTag) an oder in der

Mietsache anbringen oder bereits angebrachte Vorrichtungen aktivieren. Die Ortung dientausschließlich der Wiederauffindung der Mietsache und der Aufklärung eines Diebstahls bzw.

Verlusts.

(2) Einwilligung des Mieters: Mit Abschluss dieses Vertrages erklärt der Mieter sein

ausdrückliches Einverständnis, dass der Vermieter im Falle von Diebstahl oder Verlust die

Ortung mittels Apple-AirTag / Find-My-Netzwerk aktiviert, Standortdaten abruft und – falls

erforderlich – an die Polizei oder sonstige berechtigte Stellen weitergibt. Diese Einwilligung

umfasst auch die Aktivierung von „Verloren-Modus“, die Weitergabe einer Tracking-URL

oder sonstiger Informationen, die zur Wiederauffindung erforderlich sind. Technische Details:

Apple-AirTags verwenden das „Find-My“-Netzwerk und übertragen Standorthinweise über

nahegelegene Apple-Geräte. Weitere Informationen zur Funktionsweise bietet Apple.

(3) Rechtliche Hinweise und Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben: Der Mieter

bestätigt, über Zweck und Art der Ortung informiert worden zu sein und erklärt zugleich, dass

die Ortung nicht gegen gesetzliche Vorschriften der persönlichen Daten Dritter (z. B.

unerlaubte Ortung von Personen) verwendet wird. Der Vermieter wird die Ortung nur

insoweit durchführen und Daten nur soweit verarbeiten, wie es zur Verlustauffindung

notwendig ist; dabei werden datenschutzrechtliche Grundsätze beachtet. Es besteht jedoch

Uneinigkeit und Rechtsunsicherheit darüber, in welchen Fällen private Ortungsgeräte

rechtlich unproblematisch sind; Missbrauchsrisiken sind dokumentiert. Der Mieter stellt den

Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer nicht vertragsgemäßen

Nutzung der Mietsache und/oder verbotenen Weitergabe/Anbringung von Ortungsgeräten

resultieren, soweit der Vermieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

15. Mitwirkungspflichten bei Diebstahl/Verlust

(1) Der Mieter hat bei Diebstahl oder Verlust unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu

erstatten und eine Kopie der Anzeige dem Vermieter zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Mieter unterstützt den Vermieter bei der Wiederauffindung (Bereitstellung von

Ereignisinformationen, Zugang zu Räumlichkeiten etc.) und unterlässt eigenmächtige

Handlungen, die die Ortung oder Wiederbeschaffung gefährden könnten.

16. Vertragsstrafe

(1) Bei vorsätzlicher Unterdrückung einer Störung, Nichtmeldung eines Schadenfalls oder

Nichtmitwirkung zur Schadensabwendung kann eine vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe

geltend gemacht werden. Höhe und Voraussetzungen sind im Einzelvertrag zu regeln.

17. Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so

bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen

Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten

kommt.18. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-

rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Andernfalls

gelten gesetzliche Gerichtsstände.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

19. Bereitstellung und Speicherung von Online-Bildern

Die im Rahmen der Leistungserbringung erstellten digitalen Bilder werden dem Kunden onli-

ne über eine passwortgeschützte Cloud zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung erfolgt über

den Cloud-Speicherdienst HiDrive der STRATO AG.

Der Zugriff auf die Bilder ist ausschließlich über einen individuellen Download-Link sowie

ein zugehöriges Passwort möglich. Der verwendete Cloud-Dienst ist nach Angaben des An-

bieters DSGVO-konform und dient der sicheren Übertragung und Bereitstellung der Bildda-

ten.

Die Bilder bleiben für einen Zeitraum von 60 Tagen ab Bereitstellung in der Cloud abrufbar.

Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten automatisch und unwiderruflich gelöscht. Eine

spätere Wiederherstellung oder erneute Bereitstellung der Dateien ist nach der Löschung nicht

mehr möglich.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Bilder innerhalb der genannten Frist herunter-

zuladen und zu sichern.

19. für die Vermietung von Geschirr, Besteck, Stoffservietten und

Dekorationsartikeln

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vermietungen von Geschirr,

Besteck, Stoffservietten, Serviettenringen sowie weiteren Dekorations- und

Veranstaltungsartikeln durch Smiley Faces an den jeweiligen Mieter. Mit der Buchung oder

Entgegennahme der Mietartikel gelten diese Bedingungen als verbindlich akzeptiert.

§2 Mietgegenstand

Vermietet werden unter anderem:

* Teller

* Besteck

* Stoffservietten

* Serviettenringe

* Tischdekoration

* weitere Veranstaltungs- und Dekorationsartikel

Die Mietartikel bleiben jederzeit Eigentum des Vermieters.

§3 Mietdauer und Rückgabe

Die Mietdauer wird individuell vereinbart.

Die Rückgabe der Mietartikel hat zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und

ordnungsgemäß zu erfolgen.

Eine verspätete Rückgabe kann zusätzliche Kosten verursachen.

§4 Reinigung

Die Reinigung der gemieteten Geschirr- und Dekorationsartikel ist grundsätzlich bereits im

Mietpreis enthalten.

Die Mietartikel müssen daher nicht gereinigt zurückgegeben werden.

Der Mieter verpflichtet sich jedoch, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und grobe

Verschmutzungen vor Rückgabe zu entfernen.

§5 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für sämtliche Schäden, Verluste oder

übermäßige Verschmutzungen an den gemieteten Artikeln.

Hierzu zählen insbesondere:

* zerbrochene oder beschädigte Teller

* verbogenes oder beschädigtes Besteck

* beschädigte oder verlorene Serviettenringe

* beschädigte Stoffservietten

* dauerhafte Flecken oder Verunreinigungen

* Brandflecken, Wachsreste, Bleiche oder Farbveränderungen

* sonstige Beschädigungen, die eine weitere Vermietung unmöglich machen

Der Mieter haftet ebenfalls für Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände.

§6 Beschädigungen, Ersatzbeschaffung und Servicepauschale

Sollten Mietartikel beschädigt, zerstört, verloren oder durch starke Verunreinigungen nicht

mehr verwendbar sein, werden diese dem Mieter zum aktuellen Wiederbeschaffungswert

berechnet.

Als nicht mehr verwendbar gelten insbesondere Verschmutzungen oder Beschädigungen, die

trotz professioneller Reinigung nicht vollständig entfernt oder behoben werden können.

Zusätzlich wird pro Schadensfall eine Servicepauschale in Höhe von 50 € berechnet.

Diese Servicepauschale umfasst insbesondere:* Verwaltungsaufwand

* Bearbeitung des Schadensfalls

* Nachbestellung der Artikel

* Ausfallkosten

* Organisations- und Reinigungskosten

Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

Zuzüglich aktueller Preis der neu Anschaffungskosten

§7 Übergabe der Mietartikel

Die Mietartikel werden vor Übergabe auf Vollständigkeit und Zustand geprüft.

Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand der Artikel, sofern

keine offensichtlichen Mängel unmittelbar gemeldet werden.

§8 Nutzung der Mietartikel

Die Mietartikel sind ausschließlich sachgemäß und bestimmungsgemäß zu verwenden.

Unsachgemäße Nutzung, mutwillige Beschädigung oder fahrlässiger Umgang gehen

vollständig zu Lasten des Mieters.

 

20. für die Vermietung der Hüpfburg

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung der Hüpfburg durch

Smiley Faces an den jeweiligen Mieter. Mit der Buchung, Abholung oder Nutzung der

Hüpfburg erkennt der Mieter diese Bedingungen verbindlich an.

§2 Übergabe der Hüpfburg

Die Hüpfburg wird dem Mieter in einem einwandfreien, sauberen und funktionsfähigen

Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg vor Nutzung auf sichtbare

Schäden oder Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich mitzuteilen.

Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand der Hüpfburg, sofern

keine offensichtlichen Mängel unmittelbar gemeldet werden.

§3 Nutzung der Hüpfburg

Die Hüpfburg ist ausschließlich sachgemäß und entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung zu

verwenden.

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:

* die Hüpfburg nur unter Aufsicht von Erwachsenen zu nutzen

* eine Überlastung der Hüpfburg zu vermeiden

* keine spitzen, scharfen oder gefährlichen Gegenstände auf der Hüpfburg zu verwenden

* Schuhe, Essen, Getränke sowie Tiere von der Hüpfburg fernzuhalten

* die Hüpfburg vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen

* Maximale Belastbarkeit von 80 KG

* Bei extremer Verschmutzung kann eine reinigungspauschale berechnet werden

Unsachgemäße Nutzung ist untersagt.

§4 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für sämtliche Schäden, Verluste oder

Beschädigungen an der Hüpfburg, die durch unsachgemäße Nutzung, fahrlässiges Verhalten

oder vorsätzliche Beschädigung entstehen.Hierzu zählen insbesondere:

* Löcher oder Risse in der Hüpfburg

* Beschädigungen am Material oder an Nähten

* Schäden durch scharfe Gegenstände

* Schäden durch unsachgemäßen Aufbau oder Transport

* mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen

§5 Beschädigungen und Ersatzbeschaffung

Sollte die Hüpfburg durch Beschädigungen oder unsachgemäße Nutzung nicht mehr reparabel

oder wirtschaftlich nutzbar sein, wird dem Mieter der aktuelle Wiederbeschaffungswert der

Hüpfburg in Rechnung gestellt.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des zum Zeitpunkt des Schadens geltenden

Neuanschaffungspreises.

Zusätzlich wird pro Schadensfall eine Servicepauschale in Höhe von 50 € berechnet.

Diese Servicepauschale umfasst insbesondere:

* Bearbeitung des Schadensfalls

* Verwaltungsaufwand

* Organisationskosten

* Ausfallkosten

* Nachbestellungs- und Abwicklungskosten

Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

Zuzüglich aktueller Preis der neu Anschaffungskosten

§6 Rückgabe

Die Hüpfburg ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand

zurückzugeben.

Starke Verschmutzungen oder unsachgemäße Behandlung können zusätzliche

Reinigungskosten verursachen.

20. für die Vermietung der mobilen Musikanlage / PA-Anlage

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von mobilen Musik-

und PA-Anlagen, Lautsprechern, Mikrofonen sowie dazugehörigem Zubehör durch Smiley

Faces an den jeweiligen Mieter. Mit der Buchung, Abholung oder Nutzung der Musikanlage

erkennt der Mieter diese Bedingungen verbindlich an.

§2 Mietgegenstand

Vermietet wird eine mobile Musikanlage inklusive Zubehör, insbesondere:

* Lautsprecher / PA-Anlage

* Mikrofone

* Strom- und Verbindungskabel

* Ladegeräte

* weiteres vereinbartes Zubehör

Die vermieteten Gegenstände bleiben jederzeit Eigentum des Vermieters.

§3 Übergabe der Musikanlage

Die Musikanlage wird dem Mieter in einem technisch einwandfreien, sauberen und

funktionsfähigen Zustand übergeben.

Der Mieter verpflichtet sich, die Anlage unmittelbar bei Übergabe auf offensichtliche

Schäden oder Funktionsmängel zu überprüfen.

Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand der Musikanlage,

sofern keine Mängel unverzüglich gemeldet werden.

§4 Nutzung der Musikanlage

Die Musikanlage ist ausschließlich sachgemäß und entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung

zu verwenden.Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:

* die Anlage vor Feuchtigkeit, Regen und Nässe zu schützen

* keine Veränderungen oder technischen Eingriffe vorzunehmen

* Kabel ordnungsgemäß zu verlegen

* die Anlage nicht unsachgemäß zu transportieren

* die maximale Belastung und Lautstärke nicht dauerhaft zu überschreiten

* Mikrofone und Zubehör pfleglich zu behandeln

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

§5 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für sämtliche Schäden, Verluste oder

Funktionsstörungen, die durch unsachgemäße Nutzung, fahrlässiges Verhalten oder äußere

Einwirkungen entstehen.

Hierzu zählen insbesondere:

* Sturz- oder Transportschäden

* Schäden durch Flüssigkeiten oder Feuchtigkeit

* beschädigte Lautsprecher oder Mikrofone

* Kabelschäden

* technische Defekte durch Fehlbedienung

* Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände

§6 Beschädigungen, Verlust und Ersatzbeschaffung

Sollten die Musikanlage oder einzelne Zubehörteile beschädigt, zerstört, verloren oder nicht

mehr funktionsfähig sein, wird dem Mieter der jeweilige aktuelle Wiederbeschaffungswert in

Rechnung gestellt.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des zum Zeitpunkt des Schadens geltenden

Neuanschaffungspreises.

Zusätzlich wird pro Schadensfall eine Servicepauschale in Höhe von 50 € berechnet.

Diese Servicepauschale umfasst insbesondere:

* Bearbeitung des Schadensfalls

* Verwaltungs- und Organisationsaufwand

* Prüfung und Dokumentation

* Ausfallkosten

* Nachbestellung und Abwicklung

Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

Zuzüglich aktueller Preis der neu Anschaffungskosten

§7 Rückgabe

Die Musikanlage ist vollständig, inklusive sämtlichem Zubehör, zum vereinbarten Zeitpunkt

zurückzugeben.

Der Mieter verpflichtet sich, die Anlage pfleglich zu behandeln und grobe Verschmutzungen

zu vermeiden.

Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietkosten entstehen.

§8 Haftungsausschluss
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Musikanlage

entstehen.

Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung für technische Probleme oder

Nutzungsausfälle, die durch äußere Einwirkungen, falsche Bedienung oder unsachgemäßen

Aufbau verursacht werden.

22. für die Vermietung des Audio-Gästebuchs

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung des Audio-Gästebuchs

einschließlich Zubehör durch Smiley Faces an den jeweiligen Mieter. Mit der Buchung,

Abholung oder Nutzung des Audio-Gästebuchs erkennt der Mieter diese Bedingungen

verbindlich an.

§2 Mietgegenstand

Vermietet wird ein Audio-Gästebuch inklusive Zubehör, insbesondere:

* Audio-Gästebuch / Telefon

* Speichergerät

* Kabel und Ladezubehör

* weiteres vereinbartes Zubehör

Die Mietgegenstände bleiben jederzeit Eigentum des Vermieters.

§3 Übergabe des Audio-Gästebuchs

Das Audio-Gästebuch wird dem Mieter in einem technisch einwandfreien, sauberen und

funktionsfähigen Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät unmittelbar bei

Übergabe auf sichtbare Schäden oder Funktionsmängel zu überprüfen.Mit der Übernahme

bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Audio-Gästebuchs, sofern keine

offensichtlichen Mängel unverzüglich gemeldet werden.

§4 Nutzung des Audio-Gästebuchs

Das Audio-Gästebuch ist ausschließlich sachgemäß und entsprechend seiner vorgesehenen

Nutzung zu verwenden.

Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:

* das Gerät vor Feuchtigkeit, Regen und Nässe zu schützen

* keine technischen Veränderungen vorzunehmen

* das Gerät vor Stürzen oder Beschädigungen zu schützen

* Kabel und Zubehör pfleglich zu behandeln

* das Gerät ausschließlich für normale Sprachaufnahmen zu verwenden

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

§5 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für sämtliche Schäden, Verluste oder

Funktionsstörungen, die durch unsachgemäße Nutzung, fahrlässiges Verhalten oder äußere

Einwirkungen entstehen.

Hierzu zählen insbesondere:

* Sturz- oder Transportschäden

* Schäden durch Flüssigkeiten oder Feuchtigkeit

* Beschädigungen am Telefon oder Zubehör

* technische Defekte durch Fehlbedienung

* Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände

§6 Beschädigungen, Verlust und Ersatzbeschaffung

Sollte das Audio-Gästebuch oder Zubehör beschädigt, zerstört, verloren oder nicht mehr

funktionsfähig sein, wird dem Mieter der jeweilige aktuelle Wiederbeschaffungswert in

Rechnung gestellt.Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des zum Zeitpunkt des Schadens geltenden

Neuanschaffungspreises.

Zusätzlich wird pro Schadensfall eine Servicepauschale in Höhe von 50 € berechnet.

Diese Servicepauschale umfasst insbesondere:

* Bearbeitung des Schadensfalls

* Verwaltungs- und Organisationsaufwand

* Prüfung und Dokumentation

* Ausfallkosten

* Nachbestellung und Abwicklung

Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

Zuzüglich neu Anschaffungskoste

§7 Speicherung der Audioaufnahmen

Die aufgenommenen Audiodateien werden nach der Veranstaltung digital zur Verfügung

gestellt.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für:

* fehlerhafte oder unvollständige Aufnahmen

* Bedienfehler durch Gäste

* technische Probleme durch unsachgemäße Nutzung

* Ausfälle durch Strom- oder Ladeprobleme während der Veranstaltung

Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, das Gerät ordnungsgemäß zu nutzen und

ausreichend vor äußeren Einflüssen zu schützen.

§8 Rückgabe

Das Audio-Gästebuch ist vollständig inklusive sämtlichem Zubehör zum vereinbarten

Zeitpunkt zurückzugeben.

Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietkosten entstehen.

23. für die Vermietung von Bierzeltgarnituren

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Bierzeltgarnituren

einschließlich Zubehör durch Smiley Faces an den jeweiligen Mieter. Mit der Buchung,

Abholung oder Nutzung der Bierzeltgarnituren erkennt der Mieter diese Bedingungen

verbindlich an.

§2 Mietgegenstand

Vermietet werden Bierzeltgarnituren bestehend aus:

* Tisch

* Sitzbänken

* gegebenenfalls weiterem vereinbartem Zubehör

Die Mietgegenstände bleiben jederzeit Eigentum des Vermieters.

§3 Übergabe der Mietgegenstände

Die Bierzeltgarnituren werden dem Mieter in sauberem, funktionsfähigem und

ordnungsgemäßem Zustand übergeben.

Der Mieter verpflichtet sich, die Garnituren unmittelbar bei Übergabe auf sichtbare Schäden

oder Mängel zu überprüfen.

Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände,

sofern keine offensichtlichen Mängel unverzüglich gemeldet werden.

§4 Nutzung der Bierzeltgarnituren

Die Bierzeltgarnituren sind ausschließlich sachgemäß und entsprechend ihrer vorgesehenen

Nutzung zu verwenden.

Nicht zulässig sind insbesondere:

* Springen oder Hüpfen auf Tischen oder Sitzbänken

* Stehen auf Tischen oder Bänken

* mutwillige Belastung oder Beschädigung

* unsachgemäßer Transport

* Nutzung mit scharfen oder beschädigenden Gegenständen

* das Ausdrücken oder Ablegen von Zigaretten auf den Tischen oder Sitzbänken

Brandflecken, eingebrannte Rückstände oder sonstige Beschädigungen durch Zigaretten,

Shishakohle oder offenes Feuer gelten als Beschädigung des Mietgegenstandes.

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und vor

Beschädigungen sowie starken Verschmutzungen zu schützen.

§5 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer vollständig für sämtliche Schäden,

Verluste oder Beschädigungen an den Bierzeltgarnituren, die durch unsachgemäße Nutzung,

fahrlässiges Verhalten oder vorsätzliche Beschädigung entstehen.

Hierzu zählen insbesondere:

* verbogene oder beschädigte Tisch- oder Bankgestelle

* gebrochene oder beschädigte Holzteile* Brandflecken oder starke Verunreinigungen

* Schäden durch Springen oder Stehen auf den Garnituren

* Schäden durch Zigaretten, Glut oder offenes Feuer

* mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen

* Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände

Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, die durch Gäste, Besucher oder Dritte während der

Mietdauer verursacht werden.

§6 Beschädigungen, Verlust und Ersatzbeschaffung

Sollten die Bierzeltgarnituren oder einzelne Bestandteile beschädigt, zerstört, verloren oder

nicht mehr nutzbar sein, wird dem Mieter der jeweilige aktuelle Wiederbeschaffungswert

berechnet.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des zum Zeitpunkt des Schadens geltenden

Neuanschaffungspreises.

Zusätzlich wird pro Schadensfall eine Servicepauschale in Höhe von 50 € berechnet.

Diese Servicepauschale umfasst insbesondere:

* Bearbeitung des Schadensfalls

* Verwaltungsaufwand

* Organisationskosten

* Ausfallkosten

* Nachbestellung und Abwicklung

* Transport- und WiederherstellungskostenDie Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon ausdrücklich

unberührt.

zuzüglich aktuelle neu Anschaffungskosten

§7 Haftungsausschluss des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch

unsachgemäße Nutzung der Bierzeltgarnituren entstehen.

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

Der Mieter trägt während der gesamten Mietdauer die volle Verantwortung für die

ordnungsgemäße Nutzung, Sicherung und Beaufsichtigung der Mietgegenstände.

§8 Rückgabe

Die Bierzeltgarnituren sind vollständig und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

Starke Verschmutzungen oder unsachgemäße Behandlung können zusätzliche

Reinigungskosten verursachen.

Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietkosten entstehen.

24. für die Vermietung von 3x6 m Faltpavillons

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Faltpavillons

einschließlich Zubehör durch Smiley Faces an den jeweiligen Mieter. Mit der Buchung,

Abholung oder Nutzung der Faltpavillons erkennt der Mieter diese Bedingungen verbindlich

an.

§2 Mietgegenstand

Vermietet werden insbesondere:

* 3x6 Meter Faltpavillons

* Seitenwände

* Befestigungsmaterial

* Gewichte und Zubehör

* weiteres vereinbartes Zubehör

Die Mietgegenstände bleiben jederzeit Eigentum des Vermieters.

§3 Übergabe der Faltpavillons

Die Faltpavillons werden dem Mieter in sauberem, funktionsfähigem und ordnungsgemäßem

Zustand übergeben.

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände unmittelbar bei Übergabe auf sichtbare

Schäden oder Mängel zu überprüfen.

Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand der Faltpavillons,

sofern keine offensichtlichen Mängel unverzüglich gemeldet werden.

§4 Nutzung der FaltpavillonsDie Faltpavillons sind ausschließlich sachgemäß und entsprechend ihrer vorgesehenen

Nutzung zu verwenden.

Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:

* den Pavillon ordnungsgemäß und standsicher aufzubauen

* den Pavillon ausreichend gegen Wind zu sichern

* keine offenen Feuer, Grills oder Heizgeräte unmittelbar am oder im Pavillon zu verwenden

* keine spitzen oder scharfen Gegenstände am Material zu verwenden

* das Dach und die Seitenwände vor Beschädigungen zu schützen

* den Pavillon nicht bei extremen Wetterbedingungen wie Sturm, Unwetter oder starkem

Wind unbeaufsichtigt stehen zu lassen

* im Pavillon nicht zu rauchen

Das Rauchen innerhalb des Pavillons ist ausdrücklich untersagt.

Sollte im Pavillon geraucht werden oder starke Rauch- bzw. Geruchsbelästigungen entstehen,

behält sich der Vermieter vor, zusätzliche Reinigungs- und Geruchsbeseitigungskosten in

Rechnung zu stellen.

Unsachgemäße Nutzung ist untersagt.

§5 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer vollständig für sämtliche Schäden,

Verluste oder Beschädigungen an den Faltpavillons und Zubehörteilen.

Hierzu zählen insbesondere:

* Risse oder Löcher im Dach oder in den Seitenwänden* verbogene oder beschädigte Gestänge

* Schäden durch unsachgemäßen Aufbau oder Abbau

* Schäden durch Sturm, starken Wind oder fehlende Sicherung

* Brandlöcher oder Schäden durch offenes Feuer

* Schäden durch Zigaretten, Glut oder Rauchentwicklung

* Schäden durch unsachgemäßen Transport

* Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände

* mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen

Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, die durch Gäste, Besucher oder Dritte während der

Mietdauer verursacht werden.

§6 Beschädigungen, Verlust und Ersatzbeschaffung

Sollten die Faltpavillons oder einzelne Bestandteile beschädigt, zerstört, verloren oder nicht

mehr nutzbar sein, wird dem Mieter der jeweilige aktuelle Wiederbeschaffungswert

berechnet.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des zum Zeitpunkt des Schadens geltenden

Neuanschaffungspreises.

Zusätzlich wird pro Schadensfall eine Servicepauschale in Höhe von 50 € berechnet.

Diese Servicepauschale umfasst insbesondere:

* Bearbeitung des Schadensfalls

* Verwaltungsaufwand

* Organisationskosten

* Ausfallkosten* Nachbestellung und Abwicklung

* Transport- und Wiederherstellungskosten

Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon ausdrücklich

unberührt.

§7 Wetterbedingungen und Haftungsausschluss

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Sicherung

oder Nutzung der Faltpavillons entstehen.

Ebenso haftet der Vermieter nicht für Schäden durch:

* Sturm

* starken Wind

* Unwetter

* unsachgemäßen Aufbau

* mangelnde Sicherung

* höhere Gewalt

Die Nutzung der Faltpavillons erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

Der Mieter trägt während der gesamten Mietdauer die volle Verantwortung für den sicheren

Aufbau, die ordnungsgemäße Nutzung sowie die Beaufsichtigung der Mietgegenstände.

§8 Rückgabe

Die Faltpavillons sind vollständig und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

Starke Verschmutzungen oder unsachgemäße Behandlung können zusätzliche

Reinigungskosten verursachen.

Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietkosten entstehen.

















Rücktrittsformular

Wenn Sie vom geschlossenen Miet- oder Dienstleistungsvertrag zurücktreten möchten, füllen Sie bitte dieses

Formular aus und senden Sie es an den Vermieter zurück.

An den Vermieter:

Smiley-Faces

Herkenweg 47 47226 Duisburg

Info@smiley-face.de

Rücktrittserklärung

Hiermit trete ich vom folgenden Vertrag zurück:

Name des Mieters:

Adresse des Mieters:

Telefon / E-Mail:

Datum der Buchung / Vertragsabschluss:

Gebuchtes Produkt / Leistung:

Geplanter Miet- oder Veranstaltungstermin:

Grund des Rücktritts (optional):

Bankverbindung für Rückerstattung (falls erforderlich):

Kontoinhaber: ________________________________

IBAN: _______________________________________

BIC (optional): _______________________________

Datum: _______________________

Unterschrift des Mieters: _______________________________

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